Grundsatzprogramm Impressum/ Datenschutzerklärung Zur Bundesvereinigung Die Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. ist ein Zusammenschluss von Menschen mit geistiger Behinderung, ihren Eltern und Angehörigen, sowie Freunden und Fachleuten. Sie entstand 1958 zunächst in Marburg/Lahn. Bundesweit hat die Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. über 130.000 Mitglieder. Foto: Der Vorstand der Lebenshilfe KV Lüdenscheid e.V. * Ziele und Aufgaben Ziele und Aufgaben übergeordnetes Ziel der Lebenshilfe ist es, für Menschen mit geistiger Behinderung und deren Familien verbesserte Lebensbedingungen zu schaffen und auf die Integration dieser Bevölkerungsgruppe hinzuwirken. Daraus ergeben sich folgende Tätigkeitsfelder: Entstehung und Entwicklung der Kreisvereinigung Lüdenscheid e.V. Die Lebenshilfe Lüdenscheid wurde im Märkischen Kreis im Jahre 1961 gegründet und hat heute 180 Mitglieder. Eltern und Förderer geistig behinderter Menschen haben es sich seinerzeit zur Aufgabe gemacht, Hilfen zu organisieren, die es für diesen Personenkreis zu wenig gab. Menschenbild und Selbstverständnis Das gesamte Wirken der Lebenshilfe Lüdenscheid basiert auf einer uneingeschränkten Achtung der Würde des Menschen mit einer Behinderung. Akzeptanz und Respekt sowie ein menschenwürdiger Umgang in allen Lebenssituationen sind Grundlage des Wirkens. Einrichtungen Die einzelnen Einrichtungen der Lebenshilfe Lüdenscheid arbeiten nach individuellen Konzeptionen, die sich an dem Lebenshilfe Leitbild orientieren. Die Lebenshilfe gründet eine Förderstiftung (Bildquelle: Westfälische Rundschau/ Tom Zehnpfennig - Wir bedanken uns für das freundliche zur Verfügungstellen des Fotos bei der "Westfälische Rundschau".) Am 29. Oktober 2009 wurden die Gründungsurkunde und die Stiftungssatzung vom 1. und 2. Vorsitzenden des Vereins Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung unterzeichnet und am 12. November 2009 wurde die "Stiftung Lebenshilfe Lüdenscheid" vom Regierungspräsidenten in Arnberg anerkannt. Damit hat der Verein Lebenshilfe eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts errichtet, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung
der LEBENSHILFE (Kurzfassung)
Aktuelle Informationen
- Über uns
- Frühförderung
- Wohnangebote
- Beratungsangebote
- Familienunter-
stützender Dienst/
Freizeitangebote
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Mitarbeit
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der Lebenshilfe![]()
Über uns

* Entstehung und Entwicklung der Kreisvereinigung Lüdenscheid e.V.
* Menschenbild und Selbstverständnis
* Einrichtungen
* Lebenshilfe hat eine Stiftung gegründet
Am 18.11.2009 fand die erste Kuratoriumssitzung unter der Leitung vom Vorsitzenden der Lebenshilfe Lüdenscheid H. F. Linden statt...
Vorbeugen / Vorsorgen
Beratung
Frühförderung
Kindergartenarbeit
Schule
Werkstatt
Wohnstätte
Freizeit
Erholung und Kur
Daseinsvorsorge
Altenhilfe
Öffentlichkeitsarbeit
Schwerpunktmäßig wurden Einrichtungen geschaffen, die in den unterschiedlichen Altersstufen eine Betreuung, Förderung und Beratung ermöglichen. Aus diesen Anfängen ist heute ein komplexes Netz von vielfältigen Einrichtungen und Angeboten entstanden, das den Menschen mit Behinderungen oder einer Entwicklungsverzögerung Lebensräume, Wohnmöglichkeiten, Unterstützuung und Förderungsmöglichkeiten bietet.
Ein großes Team gut ausgebildeter Mitarbeiter schafft dafür die Voraussetzungen in den Einrichtungen. Auf Vereinsebene ergänzen und unterstützen ehrenamtliche Kräfte die hauptamtlichen Mitarbeiter. Durch verschiedene Projekte wird der Wunsch nach Selbständigkeit und Selbstbestimmung der behinderten Menschen unterstützt.
Außerdem sollen vermehrt Menschen mit geistiger Behinderung selbst als Mitglieder des Vereines geworben werden, denn wir wollen miteinander sprechen nicht übereinander. Im Laufe der Zeit sollen Gremien zur Mitbestimmung entstehen, die den Menschen mit Behinderungen eine entscheidende Möglichkeit geben, den Alltag nach ihren Bedürfnissen zu verändern. In diesem Prozess sollen die behinderten Mitglieder des Vereins eine wichtige Rolle spielen. Gleichzeitig wird ihre Integration in die Gesellschaft gefördert.
Gemeinsam bilden Behinderte und Nichtbehinderte eine Lobby, um deren Bedürfnisse in der Öffentlichkeit durchsetzen zu können. Außerdem werden Eltern von Kindern mit Behinderungen und Erwachsenen in allen Lebensphasen unterstützt. Der Verein Lebenshilfe gibt ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenster Form an der Gestaltung und Verbesserung der Lebensqualität ihrer Kinder zu beteiligen.
Durch die Einrichtungen der Lebenshilfe aber auch durch die Angebote und Begleitung aus der Vereinsarbeit werden Lebensräume geschaffen, die den sich immer wieder veränderten Bedürfnissen der Menschen mit Behinderungen Rechnung tragen sollen. Lebenshilfe bietet Heimat, ohne abgrenzen zu wollen. Durch die Möglichkeit, Freundschaften und soziale Kontakte herzustellen, will die Lebenshilfe Sicherheit und Lebensqualität schaffen.
Zu diesen Grundsätzen gehört es, Selbstbestimmung zu fördern und zuzulassen. Gleichzeitig ist es notwendig, die Verantwortung und den Schutzauftrag der Lebenshilfe zu definieren, der von vielen Beteiligten genauso erwartet wird.
Daraus entsteht ein Spannungsverhältnis, das Hilfe / Unterstützung und Begleitung ebenso notwendig macht, wie die Schaffung von beschützten Lebensräumen mit dem Ziel, soziale, emotionale und physische Sicherheit zu ermöglichen.
Von allen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern der Lebenshilfe wird die persönliche Identifikation mit den hier beschriebenen Inhalten erwartet. Dazu gehört auch, das Niveau der Qualifizierung durch ständige Angebote zur Weiterbildung zu erhalten und auszubauen. Ein ständiger, offener Austausch aller Beteiligten in diesem Prozess ist notwendig, um Konzept und Grundlage der Angebote den jeweiligen Bedürfnissen anzupassen. Unterschiedliche Interessen der beteiligten Gruppen werden sich dabei ebenso wenig vermeiden lassen, wie ein unter wirtschaftlichen Zwängen stärker werdender gesellschaftlicher Druck.
Die Erkenntnis, dass frühe Hilfen die wirksamsten sind, führte zur Errichtung einer Frühförderstelle für Säuglinge und Kleinkinder, die Verzögerungen, Störungen oder Behinderungen in ihrer Entwicklung zeigen.
Ein Team von qualifizierten und erfahrenen Fachleuten arbeitet nach familiennahem und ganzheitlichen Ansatz. Interdisziplinäre Angebote werden in enger Zusammenarbeit mit medizinischen Therapeuten organisiert. Zur täglichen Arbeit der Frühförderstelle gehören die intensive Elternberatung sowie die unterstützende Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachdisziplinen der Region.
Ein ganz wichtiger Schwerpunkt des Lebenshilfe Angebotes ist der Bereich Wohnen geworden. Dieser umfasst die Organisation und Bereitstellung von angemessenen Wohnräumen. Die Bedürfnisse derjenigen, die bei uns nach Wohnraum suchen, sind sehr unterschiedlich. Auch im Wohnbereich muss das Angebot bedarfsorientiert gestaltet werden. Es erstreckt sich demzufolge von intensiver Begleitung in kleinen Wohngruppen bis hin zur notwendigen Hilfe im eigenständigen Betreuten Wohnen. Dies geschieht in Wohnheimen unterschiedlicher Größe und Struktur, in eigenen Wohnungen und in angemieteten Einheiten des allgemeinen Wohnungsmarktes. Auch den besonderen Anforderungen der älteren und alten Menschen, die bei uns wohnen möchten, stellt sich die Lebenshilfe, die, soweit es geht, ein lebenslanges Wohnen ermöglichen möchte. Die Lebenshilfe setzt sich das Ziel, geeignete Angebote für sich verändernde Bedürfnisse zu entwickeln.
Durch die Schaffung von gewählten Gruppen zur Mitbestimmung (Heim- und Wohnbeirat sowie Gruppen behinderter Mitglieder) wollen wir Rückmeldungen von den Nutzern unserer Dienstleistungen erhalten, um diese entsprechend zu verändern und zu verbessern.
Die hier beschriebene Lebenshilfe Idee und die daraus resultierende Energie soll eine Garantie dafür sein, dass "Lebenshilfe" auch in Zukunft gleichbedeutend ist mit Achtung des Menschen und Schaffung von Heimat und Lebensraum.
Lüdenscheid, 17. November 2006

Ausgestattet ist die "Stiftung Lebenshilfe Lüdenscheid" mit einem Anfangsvermögen von 300.000,00 Euro, welches auf Dauer erhalten bleibt, bzw. gemehrt wird durch das Einwerben von Zustiftungen, Spenden, Vermächtnissen oder Erbschaften. Lediglich die Erträge aus dem Vermögen der Stiftung dienen dazu, dem Stiftungszweck zu entsprechen. Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch die Mittelbeschaffung im Bereich der Förderung von Menschen mit geistiger Behinderung, insbesondere für die Durchführung von Fördermaßnahmen, die eine wirksame Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung aller Altersstufen sowie Menschen in besonderen Lebenslagen zum Ziel haben.
Um die Stiftung mit Leben zu erfüllen, sind wir angewiesen auf Vorschläge aus der Mitarbeiterschaft, die uns Fördermaßnahmen empfehlen, die dem Stiftungszweck entsprechen. Gerade die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Lebenshilfe wissen am Besten, wo zusätzliche Maßnahmen erforderlich und förderungswürdig sind, welche den Menschen mit Behinderung die Teilhabe am Leben ermöglichen. Dies können Maßnahmen sein zur Unterstützung von Projekten oder auch die gezielte Förderung einzelner Menschen mit geistiger Behinderung, die vom Kostenträger nicht finanziert werden.
Die Stiftung wird nach außen vertreten von einem Vorstand, der aus drei Mitgliedern besteht, und der über die Verwaltung des Stiftungsvermögens wacht und über die Verwendung der Erträge aus dem Stiftungsvermögen im Sinne des Stiftungszwecks entscheidet. Der 1. Vorsitzende des Vorstands ist Herr Rolf Wille, Geschäftsführer des Vereins Lebenshilfe.
Des Weiteren hat die Stiftung ein Kuratorium benannt, welches die Arbeit des Vorstands überwacht, um insbesondere die Beachtung des Stiftungszwecks sicherzustellen. Es berät den Vorstand hinsichtlich der Mittelverwendung und lässt sich über die vom Vorstand geplanten Entscheidungen informieren. Dem ersten Kuratorium gehören an Herr Friedrich Linden, zugleich auch Vorsitzender des Vereins Lebenshilfe, Herr Udo Lütteken, Herr Dr. Wolfgang Schröder, Herr Daniel Kühn und Herr Dr. Karl-Friedrich Köhle. Vorsitzender des Kuratoriums ist Herr Friedrich Linden und als stellvertretender Vorsitzender wurde Herr Udo Lütteken gewählt.
Alle Mitglieder des Vorstands und des Kuratoriums sind ehrenamtlich für die Stiftung tätig.
Aufsichtsbehörde für die "Stiftung Lebenshilfe Lüdenscheid" ist der Regierungspräsident in Arnsberg, was sicherstellt, dass die Erträge aus dem Stiftungsvermögen wirklich nicht satzungswidrig verwendet werden.
Am 18. November 2009 traten der Vorstand und das Kuratorium der "Stiftung Lebenshilfe Lüdenscheid" zu ihren konstituierenden Sitzungen zusammen. Beschlüsse über Förderanträge wurden noch nicht gefasst. Jedoch ab Beginn des kommenden Jahres können Vorschläge eingereicht werden, die die gezielte Förderung von Maßnahmen oder einzelner Personen zum Ziele haben.
Mit der Gründung der "Stiftung Lebenshilfe Lüdenscheid" hat der Verein Lebenshilfe einen weiteren bedeutsamen Schritt getan zur Zukunftssicherung der Arbeit der Lebenshilfe und zur Förderung und gleichberechtigten Teilhabe am Leben unserer Menschen mit geistiger Behinderung.
Zustiften und Spenden an die Stiftung können Sie über folgende Verbindung:
Stiftung Lebenshilfe Lüdenscheid
Kontonr.: 26302
BLZ: 45850005
Sparkasse Lüdenscheid
Weitere Informationen bekommen sie in der Geschäftsstelle.