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    Tipps und Hinweise

    Das
    P E R S Ö N L I C H E
    B U D G E T

    Ausführung
    von Leistungen
    zur Teilhabe


    So ist eine neue Broschüre der Lebenshilfe Lüdenscheid überschrieben.
    Sie behandelt Fragen wie zum Beispiel:
    • Was versteht man unter dem "Persönlichen Budget"?
    • Worauf begründet sich das Persönliche Budget?
    • Was ist das "Trägerübergreifende Persönliche Budget"?
    • Welche Leistungen kann ich im Rahmen des Persönlichen Budgets beantragen?
    und weitere mehr.

    Sind sie an diesem Thema interessiert?
    Dann lesen sie die Broschüre als PDF-Datei PDF-Datei.
    Sie bekommen die Broschüre auch in der Geschäftsstelle der Lebenshilfe Lüdenscheid.



    Integrationshelfer an Regel- und Förderschulen



    Sie interessieren sich für das Thema Integrationshelfer an Regel- und Förderschulen?
    Dann lesen sie die Informationsbroschüre "Einsatz von Integrationshelfern an Regel- und Förderschulen" der Lebenshilfe Lüdenscheid.
    Sie ist als PDF-Datei hier nachzulesen.




    Änderung im Pflegegesetz: Erhöhung der zusätzlichen Betreuungsleistungen



    Liebe Eltern und Angehörige

    zum 1. Juli gibt es eine Änderung im Pflegegesetz. Interessant könnten für Sie die Änderungen bezüglich einer Erhöhung der zusätzlichen Betreuungsleistungen sein. Auch wer bisher keinen Anspruch auf Pflegeleistungen hatte, weil die Pflegebedürftigkeit nicht für eine Pflegstufe ausreichte, kann nun einen Antrag auf zusätzliche Betreuungsleistungen stellen.
    Pflegebedürftige in häuslicher Pflege mit einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz erhalten einen Betreuungsbetrag von bis zu 200,- Euro monatlich anstatt bisher maximal 460,- Euro jährlich. Dabei wird zwischen einem Grundbetrag von 100,- Euro monatlich und einem erhöhten Betrag von 200,- Euro monatlich unterschieden. Die Leistung können auch Personen der so genannten Pflegestufe 0 erhalten.

    Für den neuen Betreuungsbetrag gibt es 2 Kategorien:
    Personen mit einem geringen Betreuungsbedarf bekommen 100,- Euro monatlich (Grundbetrag).
    Personen mit höherem Betreuungsbedarf bekommen max. 200,- Euro monatlich (erhöhter Betrag).

    Hinweis: Alle, die bisher die zusätzlichen Betreuungsleistungen erhalten haben (460,- Euro), sollten einen Höherstufungsantrag (s.u.) stellen, da gute Chancen bestehen diesen zu erhalten.

    Bezieher der zusätzlichen Betreuungsleistungen von bisher 460,- Euro jährlich (so genannte "Altfälle") erhalten auch dann nur den Grundbetrag von 1.200,- Euro jährlich, wenn die Kassen aufgrund der vorausgegangenen MDK-Begutachtung sehr wohl wissen könnten, dass ein Anspruch auf den erhöhten Betrag von 2.400,- Euro jährlich erfüllt sind.
    Da die Pflegekassen aber erst auf Antrag prüfen, ob die Kriterien für den erhöhten Betrag von 2.400,- Euro jährlich erfüllt sind, sollten diese Angehörigen in jedem Fall folgenden Höherstufungsantrag stellen:


    "Hiermit beantrage ich die Erhöhung der Leistungen nach § 45b der Pflegeversicherung für den Versicherten (Vorname, Name und Versichertennummer)."


    Die "Altfälle" erhalten ab Juli 100,- Euro monatlich, das bedeutet 460,- Euro bis Ende Juni 2008 zzgl. 100,- Euro ab Juli 2008 bis Dezember 2008. Falls dem Antrag auf Höherstufung stattgegeben wird, erhalten Sie bis zu 200,- Euro monatlich.
    Im kommenden Jahr erhalten Sie automatisch den Grundbetrag von 1200,- Euro pro Jahr oder nach erfolgreicher Höherstufung 2400,- Euro pro Jahr.

    Zusätzliche Betreuungsleistungen sind zweckgebunden. Das heißt, Sie dürfen nur für Betreuungen durch einen zugelassenen Dienst (z.B. Lebenshilfe, Pflegedienst) verwendet werden. Die Beträge werden nicht in bar ausbezahlt, sondern stehen Ihnen als Kontingent bei Ihrer Versicherung zur Verfügung.
    Der Betreuungsbetrag wird unabhängig von einer Pflegestufe gewährt, d.h.: Auch Personen mit stark eingeschränkten Alltagskompetenzen ohne Pflegestufe bekommen je nach Betreuungsbedarf einen Betrag von der Pflegekasse.
    Die Änderungen führen sicherlich zu der einen oder anderen Frage.
    Gerne berate ich Sie telefonisch oder auch persönlich bei einem gemeinsamen Termin.
    Telefonisch bin ich vormittags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr unter 02351-665520 zu erreichen.
    Falls Sie vormittags keine Zeit haben, können wir auch gerne einen individuellen Termin vereinbaren.
    Falls ich einmal nicht zu erreichen sein sollte, läuft der Anrufbeantworter. Hinterlassen Sie dort bitte Ihre Telefonnummer damit ich Sie zeitnah zurückrufen kann.

    Mit freundlichen Grüßen
    Katrin Soennecken
    (Leitung FUD)




    Ratgeber für türkische Familien: "Unser Kind ist ein Geschenk"

    Der Bundesverband der Lebenshilfe und der Aktion Mensch hat einen Ratgeber für türkische Familien mit einem geistig behinderten Kind herausgegeben.
    In einer zweisprachigen Broschüre berichten vorwiegend Mütter über ihre Erfahrungen und über ihre Schwierigkeiten im Umgang mit Behörden, Diensten und Einrichtungen, die oftmals aufgrund von Verständigungsproblemen entstehen.
    Ein rechtlicher Ratgeber ergänzt die Broschüre, die zum Selbstkostenpreis in Höhe von 4 € in der Geschäftsstelle der Lebenshilfe Lüdenscheid zu beziehen ist.


    Kindergeld

    Der Bundesfinanzhof hat in zwei Grundsatzurteilen vom 19.08.2002 entschieden, dass etwaiges Vermögen des behinderten Menschen bei der Frage, ob dieser in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten, im Zusammenhang mit dem Anspruch auf Kindergeld nicht zu berücksichtigen ist.


    "Nein, das will ich nicht" - Broschüre über sexuelle Gewalt

    Sexuelle Gewalt gegen Mädchen und Frauen mit geistiger Behinderung ist leider immer noch eine verbreitete und gleichzeitig tabuisierte Tatsache.

    Um Betroffene zu unterstützen und in ihrer Selbstbestimmung zu stärken, aber auch um das Thema öffentlich zu machen, geben das Gleichstellungs- und Integrationsamt des Landschaftsverbandes Rheinland die Broschüre heraus. Zu beziehen über: Landschaftsverband Rheinland, Gleichstellungsamt, Kennedy Ufer 2, 50679 Köln.


    Sie können uns unterstützen...

    Wir veröffentlichten im Vorwort unseres Mitteilungsblattes "aktuell" 2/2009:

    Nach langwierigen Diskussionen mit dem Regierungspräsidenten in Arnsberg und mit der Oberfinanzdirektion ist es uns gelungen, eine Stiftung zu gründen, aus deren Erträgen wir Projekte, Gruppen oder Einzelpersonen aus allen Bereichen unserer Lebenshilfe finanziell unterstützen können. In der Satzung unserer Stiftung heißt es: "Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch die Mittelbeschaffung im Bereich der Förderung von Menschen mit geistiger Behinderung, insbesondere für die Durchführung von Fördermaßnahmen, die eine wirksame Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung aller Altersstufen sowie Menschen in besonderen Lebenslagen zum Ziel haben". Näheres werden wir Ihnen im nächsten Mitteilungsblatt erläutern.

    Wir haben die Stiftung zunächst mit einem Anfangsvermögen von 300.000,00 € ausgestattet. Die Erträge daraus sind schon jetzt nicht unerheblich, um wirkungsvoll dem Stiftungszweck zu entsprechen. Aber das Vermögen wird sich mehren durch weitere Spenden und Zustiftungen, und dadurch werden auch die Erträge, die wir den Menschen mit geistiger Behinderung zuwenden können, steigen. Werben Sie bitte für unsere Stiftung.



    Auch Sie können Zustiften und Spenden über folgende Verbindung:

    Stiftung Lebenshilfe Lüdenscheid
    Kontonr.: 26302
    BLZ: 45850005
    Sparkasse Lüdenscheid

    Weitere Informationen bekommen sie in der Geschäftsstelle.

 

 

  

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